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Bauwesen, Landschaftsarchitektur und Projektsteuerung 

Kanalsanierung - Eigenkontrollverordnung

Eigenkontrollverordnung

guetzeichen kanalbau

Kommunen, Unternehmen und Immobilieneigentümer sowie -verwalter von Abwasseranlagen sind nach Eigenkontrollverordnung (EKVO) verpflichtet, Abwasseranlagen regelmäßig zu überprüfen und zu warten.

Das beinhaltet die Befahrung des bestehenden Leitungsnetzes und die Bewertung von Schäden.

Unser Ziel ist die ganzheitliche Unterstützung von Kommunen, Industrie und Immobilieneigentümer sowie -verwalter. Wir kümmern uns um eine professionelle optische Inspektion der Haltungen und Anschlussleitungen und führen die Auswertungen der Videos durch.

Nach Einstufung der Schäden an den Leitungen und Kanälen in Zustandsklassen nach DWA oder Arbeitshilfen Abwasser wird entsprechend der Dringlichkeit der Schadensbehebung eine selektive Kanalsanierungsstrategie für die festgestellten Schäden erarbeitet. Hierbei wird auch nach Art und Ausdehnung des Schadens sowie den örtlichen Randbedingungen ein Sanierungsverfahren aus drei grundsätzlichen Hauptgruppen Reparatur, Renovierung und Erneuerung erarbeitet.

Ziel ist hierbei die Auswahl von Kanalsanierungsverfahren, welche bezogen auf die Nutzungsdauer die geringsten Jahreskosten aufweisen.

Unsere zertifizierten Kanalsanierungsberater beraten und planen umfassend und unabhängig.

Als Mitglied im Verein „Gütezeichen Kanalbau“ (Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e.V.) und der DWA sind unsere Mitarbeiter regelmäßig auf Fortbildungen und immer auf dem neuesten technischen Stand.

Das Abwassersystem ist ein kostbarer Besitz, der gepflegt werden will.